Aventit AG
(nachfolgend ,,Aventit" genannt) bietet unter dem Namen ,,AV.Park"
Dienstleistungen an, welche registrierten und nicht registrierten Benutzern
(natürliche oder juristischen Personen, nachfolgend ,,Benutzer" genannt)
ermöglicht, die Nutzung von entsprechend ausgerüsteten Parkplätzen abzuwickeln.
Im Namen und mit Ermächtigung
der am AV.Park-System angeschlossenen Betreiber von Parkplätzen (Gemeinden, Städte,
Betreiber von Parkhäusern usw., nachfolgend ,,Betreiber" genannt)
übernimmt Aventit die Erhebung und bargeldlose Abrechnung der anfallenden
Gebühren gegenüber dem Benutzer.
Die Abrechnung erfolgt
über ein AV.Park-Konto, welches bei der einmaligen Registrierung für den
Benutzer angelegt wird. Das AV.Park-Konto kann vom Benutzer jederzeit online
eingesehen werden.
Durch die Nutzung von Parkplätzen
mit dem AV.Park-System autorisiert der Benutzer Aventit, die zu den jeweils
geltenden Tarifen anfallende Parkgebühr auf seinem AV.Park-Konto oder mittels
e-Payment zu belasten.
Der Benutzer verpflichtet
sich, die auf dem AV.Park-Konto belasteten Gebühren mit der ausgewählten
Zahlungsweise zu begleichen. Die AV.Park-Funktionen können nur genutzt werden,
wenn sich der Benutzer nicht in Zahlungsverzug befindet.
Der
Benutzer muss sich einmalig über Internet mit Angabe seiner
Personalien registrieren und dabei diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB" genannt) und der
separaten Datenschutzerklärung zustimmen. Die Registrierung ist kostenlos. Ein
Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
Sowohl der Benutzer als auch Aventit kann ein AV.Park-Konto
jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufheben.
Aventit ist zudem
berechtigt, das Konto jederzeit zu sperren, wenn:
Bei Aufhebung des AV.Park-Kontos wird dem Benutzer ein allfälliges Restguthaben überwiesen bzw. er schuldet den Restsaldo innert 30 Tagen.
Mit der Zustimmung zu den AGB bei der Registrierung kommt zwischen Aventit und dem Benutzer ein darauf basierender Vertrag zustande. Der Benutzer hat weder ein Rücktritts- noch ein Rückgaberecht der bezogenen Leistungen.
Der Benutzer
verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen
Daten unverzüglich online in seinem Konto vorzunehmen. Diese Verpflichtung
bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Rechnungsadresse, der
Zahlungsweise, der Kennzeichen seiner Fahrzeuge und der Debit-/Kredit-Karten.
Kommt der Benutzer
seiner lnformationspflicht nicht nach, so ist Aventit berechtigt, dem Benutzer
die ihr entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Gibt der Benutzer
eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von
ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame
Erklärungen der Aventit nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als
zugegangen.
Das vom Benutzer
festgelegte persönliche Login mit Passwort, welches durch den Benutzer
jederzeit abgeändert werden kann, ist streng vertraulich zu behandeln. Das
Login mit Passwort ist erforderlich zur Einsicht des persönlichen
AV.Park-Kontos und ist von Zeit zu Zeit zu ändern. Stellt der Benutzer
missbräuchliche Belastungen seines AV.Park-Kontos fest, ist er verpflichtet,
das Passwort zum Konto sofort zu ändern sowie die betroffenen Karten in seinem
Konto zu löschen oder Aventit darüber unverzüglich zu unterrichten, damit sein
AV.Park-Konto gesperrt werden kann. Das gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl
einer registrierten Debit-/Kredit-Karte.
Bei missbräuchlicher
Benutzung durch Dritte entfällt die Haftung des Benutzers für Schäden, die nach
dem Eingehen der Mitteilung an Aventit belastet werden.
Für die Nutzung der gebührenpflichtigen
Parkplätze werden dem Benutzer die Parkgebühren gemäss den Tarifen des
Parkingbetreibers belastet. Bei entsprechendem, ausdrücklichem Hinweis in der
App, werden bei vereinzelten Betreibern für die Benutzung der AV.Park
Grundfunktionen Zuschläge erhoben.
Auf allfällige Zuschläge
wird der Benutzer in der AV.Park-App vor und nach der Aktivierung der
entsprechenden Zusatzfunktion deutlich hingewiesen.
Fallen für die Nutzung der AV.Park-Funktionen
Kommunikationskosten (Internet- und Mobiltelefongebühren) an, sind diese durch
den Benutzer zu tragen.
Bei nicht fristgerecht bezahlten Ausständen oder bei Rückweisung bzw. Widerrufung einer Belastung (LSV+ oder DebitDirect) wird das entsprechende AV.Park-Konto umgehend gesperrt, bis die aufgelaufenen Gebühren bezahlt sind.
Wenn es dem Benutzer
bei der Funktion ,,Parkieren mit dem Smartphone" nicht gelingen sollte,
einen Parkvorgang zu starten, ist er in jedem Falle dazu verpflichtet, die
Parkgebühr auf konventionellem Weg an einer Parkuhr zu bezahlen. Falls keine
Parkuhr vorhanden ist, darf der Benutzer nicht parkieren. Der Parkvorgang gilt
als gestartet, wenn dies das AV.Park-System ausdrücklich bestätigt.
Wenn der Benutzer den
Parkvorgang beim Start/Stopp-Verfahren beenden will und das AV.Park-System
nicht verfügbar ist, muss sich der Benutzer unverzüglich mit dem
Aventit-Helpdesk (+41 79 444 56 06) in Verbindung setzen.
Erhält der Benutzer
eine Parkbusse und bestreitet er diese, so hat er sich ausschliesslich an die
auf dem entsprechenden Beleg aufgeführte Stelle zu wenden.
Wenn nachweislich ein
korrekter Parkvorgang mit dem AV.Park-System stattgefunden hat, wird Aventit
dies der entsprechenden Stelle mit Belegen bestätigen. Über eine Aufhebung
einer Parkbusse entscheidet in jedem Falle die zuständige Stelle. Aventit
haftet in keinem Fall für zu bezahlende Parkbussen.
Höchstparkzeiten und
Nachzahlungsverbote gelten in jedem Fall auch bei Nutzung des AV.Park-Systems.
Beim Erreichen der geltenden Höchstparkzeit wird der Parkvorgang automatisch
beendet.
Nach Ablauf jedes
Parkvorgangs muss das Fahrzeug den Parkplatz verlassen; ist dies nicht der Fall
und wird ein neuer Parkvorgang gestartet, muss trotz gültigem Parkvorgang mit
einer Parkbusse gerechnet werden. Davon ausgenommen sind Parkplatze, bei
welchen das Nachzahlen gemäss den geltenden Bestimmungen zulässig ist.
Aventit haftet nach
den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Aventit
zurückzuführen sind.
Aventit übernimmt
keine Verantwortung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der
AV.Park-Funktionen, insbesondere nicht bezüglich der Verfügbarkeit der
Mobilfunknetze und der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten.
Bei Nichtverfügbarkeit
des AV.Park-Systems kann Aventit nicht für die entstehenden Folgekosten wie
Parkbussen, Abschleppgebühren etc. verantwortlich gemacht werden.
Für fehlerhafte oder
nicht erfolgte Beendigung von Parkvorgängen übernimmt Aventit keine Haftung.
Aventit kann nicht garantieren, dass Erinnerungsnachrichten (SMS, Push, usw.)
eines laufenden Parkvorganges immer zeitgerecht oder überhaupt zugestellt
werden.
Aventit behält sich
vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Änderungen oder
Ergänzungen werden dem Benutzer schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben.
Neu zugegangene AGB
gelten als genehmigt, wenn der AV.Park-Benutzer nicht innerhalb eines Monats
schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Sofern eine Bestimmung dieser AGB
unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten
kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Mündliche Nebenabreden
haben keine Gültigkeit.
Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz von Aventit.