Allgemeine Geschäftsbedingungen AV.Park

Aventit AG (nachfolgend ,,Aventit" genannt) bietet unter dem Namen ,,AV.Park" Dienstleistungen an, welche registrierten und nicht registrierten Benutzern (natürliche oder juristischen Personen, nachfolgend ,,Benutzer" genannt) ermöglicht, die Nutzung von entsprechend ausgerüsteten Parkplätzen abzuwickeln.
Im Namen und mit Ermächtigung der am AV.Park-System angeschlossenen Betreiber von Parkplätzen (Gemeinden, Städte, Betreiber von Parkhäusern usw., nachfolgend ,,Betreiber" genannt) übernimmt Aventit die Erhebung und bargeldlose Abrechnung der anfallenden Gebühren gegenüber dem Benutzer.
Die Abrechnung erfolgt über ein AV.Park-Konto, welches bei der einmaligen Registrierung für den Benutzer angelegt wird. Das AV.Park-Konto kann vom Benutzer jederzeit online eingesehen werden. Durch die Nutzung von Parkplätzen mit dem AV.Park-System autorisiert der Benutzer Aventit, die zu den jeweils geltenden Tarifen anfallende Parkgebühr auf seinem AV.Park-Konto oder mittels e-Payment zu belasten.
Der Benutzer verpflichtet sich, die auf dem AV.Park-Konto belasteten Gebühren mit der ausgewählten Zahlungsweise zu begleichen. Die AV.Park-Funktionen können nur genutzt werden, wenn sich der Benutzer nicht in Zahlungsverzug befindet.

Der Benutzer muss sich einmalig über Internet mit Angabe seiner Personalien registrieren und dabei diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB" genannt) und der separaten Datenschutzerklärung zustimmen. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
Sowohl der Benutzer als auch Aventit kann ein AV.Park-Konto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufheben.
Aventit ist zudem berechtigt, das Konto jederzeit zu sperren, wenn:

  • der Benutzer gegen die AGB oder gegen geltendes Recht verstösst,
  • eine Lastschrift nicht einlösbar ist,
  • der Benutzer in Zahlungsverzug ist,
  • der Benutzer falsche Angaben gemacht hat,
  • eine missbräuchliche Nutzung vermutet wird.

Bei Aufhebung des AV.Park-Kontos wird dem Benutzer ein allfälliges Restguthaben überwiesen bzw. er schuldet den Restsaldo innert 30 Tagen.

Mit der Zustimmung zu den AGB bei der Registrierung kommt zwischen Aventit und dem Benutzer ein darauf basierender Vertrag zustande. Der Benutzer hat weder ein Rücktritts- noch ein Rückgaberecht der bezogenen Leistungen.

Der Benutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten unverzüglich online in seinem Konto vorzunehmen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Rechnungsadresse, der Zahlungsweise, der Kennzeichen seiner Fahrzeuge und der Debit-/Kredit-Karten.
Kommt der Benutzer seiner lnformationspflicht nicht nach, so ist Aventit berechtigt, dem Benutzer die ihr entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Gibt der Benutzer eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen der Aventit nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen.

Das vom Benutzer festgelegte persönliche Login mit Passwort, welches durch den Benutzer jederzeit abgeändert werden kann, ist streng vertraulich zu behandeln. Das Login mit Passwort ist erforderlich zur Einsicht des persönlichen AV.Park-Kontos und ist von Zeit zu Zeit zu ändern. Stellt der Benutzer missbräuchliche Belastungen seines AV.Park-Kontos fest, ist er verpflichtet, das Passwort zum Konto sofort zu ändern sowie die betroffenen Karten in seinem Konto zu löschen oder Aventit darüber unverzüglich zu unterrichten, damit sein AV.Park-Konto gesperrt werden kann. Das gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl einer registrierten Debit-/Kredit-Karte.
Bei missbräuchlicher Benutzung durch Dritte entfällt die Haftung des Benutzers für Schäden, die nach dem Eingehen der Mitteilung an Aventit belastet werden.

Für die Nutzung der gebührenpflichtigen Parkplätze werden dem Benutzer die Parkgebühren gemäss den Tarifen des Parkingbetreibers belastet. Bei entsprechendem, ausdrücklichem Hinweis in der App, werden bei vereinzelten Betreibern für die Benutzung der AV.Park Grundfunktionen Zuschläge erhoben.
Auf allfällige Zuschläge wird der Benutzer in der AV.Park-App vor und nach der Aktivierung der entsprechenden Zusatzfunktion deutlich hingewiesen.
Fallen für die Nutzung der AV.Park-Funktionen Kommunikationskosten (Internet- und Mobiltelefongebühren) an, sind diese durch den Benutzer zu tragen.

Bei nicht fristgerecht bezahlten Ausständen oder bei Rückweisung bzw. Widerrufung einer Belastung (LSV+ oder DebitDirect) wird das entsprechende AV.Park-Konto umgehend gesperrt, bis die aufgelaufenen Gebühren bezahlt sind.

Wenn es dem Benutzer bei der Funktion ,,Parkieren mit dem Smartphone" nicht gelingen sollte, einen Parkvorgang zu starten, ist er in jedem Falle dazu verpflichtet, die Parkgebühr auf konventionellem Weg an einer Parkuhr zu bezahlen. Falls keine Parkuhr vorhanden ist, darf der Benutzer nicht parkieren. Der Parkvorgang gilt als gestartet, wenn dies das AV.Park-System ausdrücklich bestätigt.
Wenn der Benutzer den Parkvorgang beim Start/Stopp-Verfahren beenden will und das AV.Park-System nicht verfügbar ist, muss sich der Benutzer unverzüglich mit dem Aventit-Helpdesk (+41 79 444 56 06) in Verbindung setzen.

Erhält der Benutzer eine Parkbusse und bestreitet er diese, so hat er sich ausschliesslich an die auf dem entsprechenden Beleg aufgeführte Stelle zu wenden.
Wenn nachweislich ein korrekter Parkvorgang mit dem AV.Park-System stattgefunden hat, wird Aventit dies der entsprechenden Stelle mit Belegen bestätigen. Über eine Aufhebung einer Parkbusse entscheidet in jedem Falle die zuständige Stelle. Aventit haftet in keinem Fall für zu bezahlende Parkbussen.
Höchstparkzeiten und Nachzahlungsverbote gelten in jedem Fall auch bei Nutzung des AV.Park-Systems. Beim Erreichen der geltenden Höchstparkzeit wird der Parkvorgang automatisch beendet.
Nach Ablauf jedes Parkvorgangs muss das Fahrzeug den Parkplatz verlassen; ist dies nicht der Fall und wird ein neuer Parkvorgang gestartet, muss trotz gültigem Parkvorgang mit einer Parkbusse gerechnet werden. Davon ausgenommen sind Parkplatze, bei welchen das Nachzahlen gemäss den geltenden Bestimmungen zulässig ist.

Aventit haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Aventit zurückzuführen sind.
Aventit übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der AV.Park-Funktionen, insbesondere nicht bezüglich der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten.
Bei Nichtverfügbarkeit des AV.Park-Systems kann Aventit nicht für die entstehenden Folgekosten wie Parkbussen, Abschleppgebühren etc. verantwortlich gemacht werden.
Für fehlerhafte oder nicht erfolgte Beendigung von Parkvorgängen übernimmt Aventit keine Haftung. Aventit kann nicht garantieren, dass Erinnerungsnachrichten (SMS, Push, usw.) eines laufenden Parkvorganges immer zeitgerecht oder überhaupt zugestellt werden.

Aventit behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Änderungen oder Ergänzungen werden dem Benutzer schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben.
Neu zugegangene AGB gelten als genehmigt, wenn der AV.Park-Benutzer nicht innerhalb eines Monats schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz von Aventit.

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